Im Regelfall brauchst du die ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE, um Kirchenmusik studieren zu können. Bei besonderer musikalischer Begabung kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden.
An allen Studienorten musst du eine AUFNAHMEPRÜFUNGablegen, bei der deine bereits vorhandenen Fähigkeiten und deine musikalische Begabung überprüft werden. Die einzelnen Hochschuleninformieren in ihren Aufnahmebedingungen über die Details und beraten dich auch gerne.
Für die Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung können dir z. B. helfen:
- deine örtlichen Kantor*innen
- die D- und C-Ausbildung deiner Landeskirche
- die studienvorbereitenden Angebote der Hochschulen (z. B. Vorstudium)
Für das Studium an einer der insgesamt sechs kirchlich getragenen Hochschulen für Kirchenmusik ist in der Regel die Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Voraussetzung. Für die Anstellung als hauptberufliche: Kirchenmusiker:in ist eine Kirchenzugehörigkeit notwendig.