Der Bildungs-, Unterstützungs- und Verkündigungsauftrag ist ein prägendes Merkmal des Berufs. Je nach Arbeitsfeld gibt es unterschiedliche Schwerpunkte. Daher kommen die Bereiche Bilden, Unterstützen und Verkündigen in unterschiedlichem Umfang vor.
Bilden, z. B.: Formale (Schulen, Hochschulen, Fortbildung), non-formale und informelle Bildungsprozesse (in Kirchengemeinde, Diakonie und Sozialraum). In der Dienstanweisung steht beispielsweise: „…wird beauftragt, die Kofirmandenarbeit im Kirchenkreis zu konzipieren.“
Unterstützen, z. B.: gemeinwesendiakonische Arbeit, Tafelarbeit, Besuchsdienst, Arbeitsloseninitiativen, Dienstleistungen für und mit Menschen mit Behinderungen etc. In der Dienstanweisung steht beispielsweise: „…leitet den Sozialen Laden der Kirchengemeinde und ist für die Hausaufgabenbetreuung verantwortlich“
Verkündigen, z. B.: Der/die Mitarbeitende praktiziert Formen zielgruppenspezifischer Spiritualität (Hauskreise, Andachten für die Arbeit von Gruppen, Mitarbeitende in Jugendwerken, Einrichtungen und Schulen, zielgruppenbezogene Gottesdienste, etc.). In der Dienstanweisung steht beispielsweise: „Die Diakonin hält Andachten in den Altenheimen der Gemeinde. Sie verantwortet zielgruppenbezogene Gottesdienste“.